Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Werbeagentur Uhl und die Mediaagentur Uhl
Geltungsbereich
Aufträge werden ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender Bedingungen ausgeführt.
Abweichende Regelungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Diese Geschäftsbedingungen gelten ebenfalls für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Schriftform
Sämtliche Vertragsabreden, insbesondere jede Änderung, Erweiterung oder von diesen Bedingungen abweichende Regelung, bedürfen der Schriftform.
Leistungsumfang
Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der jeweils beim Vertragsabschluss aktuellen Produkt-/Leistungsbeschreibung.
Gestaltungsfreiheit und Umfang der Entwürfe
Die Mediaagentur Uhl bzw. Webeagentur Uhl erstellt zwei Grafikentwürfe pro Gestaltungsposition. Bei der Bearbeitung eines Gestaltungsauftrages besteht grundsätzlich Gestaltungsfreiheit der Agentur. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen.
Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen der Gestalt, dass eine neue Stilrichtung vorgenommen werden soll o. ä. (Autorkorrekturen), so hat er die Mehrkosten nach Aufwand zu tragen. Die Agentur behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten. Ausgenommen davon sind Korrekturen von Fehlern, welche die Mediaagentur Uhl bzw. Werbeagentur Uhl zu verantworten hat.
Die Mediaagentur Uhl überwacht den kompletten Produktionsvorgang bis hin zur Auslieferung.
Über den beschriebenen Leistungsumfang hinausgehende Leistungen und Tätigkeiten, wie z.B. die Erstellung von digitalen oder analogen Proofs (Ausdrucke mit hoher Farbgenauigkeit), aufwendige Nachbearbeitungen eingereichter Dokumente von eingeschränkter Verwendbarkeit etc., werden nach Zeit- und Materialaufwand gesondert berechnet.
Der Auftraggeber erhält nach erfolgter Berücksichtigung etwaiger Veränderungswünsche vor der Belichtung der Objekte jeweils einen abzuzeichnenden Korrekturbogen zur Druckfreigabe. Danach gewünschte Autorkorrekturen werden nach Zeit- und Arbeitsaufwand gesondert in Rechnung gestellt.
Mitwirkung des Auftraggebers
Vom Auftraggeber einzubringende Texte sind in importier- und weiterbearbeitbaren Dateiformaten wie z.B. „doc" auf CD oder per E-Mail an die Werbeagentur Uhl bzw. Mediaagentur Uhl zu liefern.
Der Textumfang ist bereits an das Zielformat des Werbemediums angepasst.
Vom Auftraggeber einzubringende Logos und Grafiken sind als Vektordateien in importier- und weiterbearbeitbaren Formaten wie beispielsweise „tif", „eps" oder „ai" auf CD oder per E-Mail an die Mediaagentur Uhl zu liefern.
Für die Verwendung im Printbereich sind vom Auftraggeber einzubringende Fotos und Bilddokumente in einer Auflösung von 300 dpi auf CD oder per E-Mail an die Werbeagentur Uhl bzw. Mediaagentur Uhl zu liefern.
Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller der Agentur übergebenen Vorlagen (Texte, Fotos, Gestaltungen, Designs etc.) berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber die Agentur von allen Ersatzansprüchen frei.
Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann die Agentur eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann sie auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
Wird die Auftragsabwicklung durch den Auftraggeber für die Dauer von mindestens 2 Wochen behindert - z.B. durch nicht geliefertes Text- oder Bildmaterial oder Verzögerung der Druckfreigabe -, ohne dass dies mit der Werbeagentur Uhl bzw. Mediaagentur Uhl besprochen und von dieser genehmigt wurde, so ist die Werbeagentur Uhl generell dazu berechtigt, sofort die Abschlussrechnung zu stellen und einzufordern.
Bei Teilnahme am Werbeverbundsystem "Mini-Flyer-Box" gilt ein Abgabetermin für die Anlieferung der Druckdatei der "Mini-Flyer". Abgabetermin ist jeweils der 20. eines Vormonats vor dem Monat, in dem die Teilnahme beginnt. Dies ist in den Mediadaten, die Grundlage des Vertrages sind, deutlich ausgewiesen. Bei trotzdem nicht rechtzeitiger Lieferung der Druckdatei kann nicht mehr rechtzeitig gedruckt werden, sodass der geplante Teilnahmebeginn nicht mehr eingehalten werden kann.
Da dies nicht im Wirkungs- und Verantwortungsbereich der Werbeagentur Uhl bzw. Mediaagentur Uhl liegt und das Fach dann ungenutzt bleibt, verschiebt sich durch die nicht fristgemäße Abgabe die Teilnahme um einen Monat bzw. bis zur fristgerechten Lieferung der Druckdatei und der/die nicht genutzte/n Teilnahmemonat/e wird bzw. werden voll berechnet.
Auftragsanbahnung und -abwicklung
Sämtliche, im Rahmen einer Auftragsanbahnung von der Werbeagentur Uhl bzw. Mediaagentur Uhl erstellten, Konzepte, grafische Entwürfe, Lösungsvorschläge und Strategien verbleiben im Falle des Nichtzustandekommens eines Auftrages im Besitz der Werbeagentur Uhl bzw. Mediaagentur Uhl und müssen zurück gegeben werden. Sämtliche Unterlagen dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Werbeagentur bzw. Mediaagentur Uhl weder kopiert, verändert noch genutzt werden.
Nach der Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber wird der Auftrag von der Werbeagentur Uhl bzw. Mediaagentur Uhl termingerecht abgewickelt. Zeitliche Vorgaben müssen vertraglich schriftlich fixiert werden. Besondere Vereinbarungen und weitere Zusagen müssen ebenfalls vertraglich schriftlich fixiert werden. Sollte eine von der Werbeagentur Uhl bzw. Mediaagentur Uhl grob fahrlässig verschuldete Terminverzögerung eintreten, welche die zweckmäßige Realisation des Auftrages verhindert, so ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Wird die Auftragsabwicklung durch den Auftraggeber für die Dauer von mindestens 2 Wochen behindert – z.B. durch nicht geliefertes Text- oder Bildmaterial oder Verzögerung der Druckfreigabe -, ohne dass dies mit der Werbeagentur Uhl bzw. Mediaagentur Uhl besprochen und von dieser genehmigt wurde, so ist die Werbeagentur Uhl bzw. Mediaagentur Uhl dazu berechtigt, die Abschlussrechnung zu stellen und einzufordern.
Vertragslaufzeit bei Teilnahme am Werbeverbundsystem "Mini-Flyer-Box"
Die vertraglich vereinbarte Teilnahmezeitraum an unserem Werbeverbundsystem "Mini-Flyer-Box" verlängert sich bei Halbjahres- und Jahresverträgen um den gleichen Teilnahmezeitraum, sofern nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf in Schriftform gekündigt wird. Besthende Verträge sowie Verlängerungen bestehender Verträge sind hiervon nicht betroffen.
Hinzukommen und Wegfall von Standorten
Bei Vertragsabschluss gilt die Präsenz an den zum Zeitpunkt des Abschlusses in der jeweils gültigen Standortliste gelisteten Standorte als vereinbart.
Wir erweitern unsere Standorte seit sieben Jahren permanent. Bis zum Ende des Teilnahmezeitraumes präsentieren wir unsere Kunden ohne Berechnung auch an diesen neuen Standorten ohne dass sich hieraus ein Anspruch darauf ergibt.
Hin und wieder fallen auch Standorte der bei Vertragsabschluss zugrunde gelegten Standortlliste weg, z.B. durch Betreiberwechsel, Umbau oder Neuorientierung eines unserer Kooperationspartner. Wir bemühen uns dann möglichst schnell um neue Standorte. Da wir auf den unvorhersehbaren Wegall eines oder mehrerer Standorte keinen Einfluss haben können, besteht außer dem Ersatz dieses/er Standortes/e kein Anspruch auf Preisminderung.
Termine / Beratungen
Die Werbeagentur Uhl bzw. Mediaagentur Uhl stellt Beratungen sowie die Anfahrt zum Kunden in Rechnung. Termine vor Auftragserteilung werden anschließend mit dem Auftrag verrechnet. Kommt der vom Auftraggeber bestätigte Beratungstermin nicht zu Stande, bzw. wird der Termin nicht mind. 24 Stunden vorher storniert, wird die Beratung bzw. der Termin in Rechnung gestellt.
Impressum
Die Werbeagentur Uhl bzw. Mediaagentur Uhl kann auf den Vertragserzeugnissen mit Zustimmung des Auftraggebers in geeigneter Weise auf ihre Firma hinweisen. Der Auftraggeber kann die Zustimmung verweigern, wenn er hieran ein berechtigtes Interesse hat.
Archivierung
Dem Auftraggeber zuzuordnenden Produkte, insbesondere Daten und Datenträger, werden vom Auftragnehmer nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den Auftraggeber archiviert. Sollen die genannten Gegenstände versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber selbst zu besorgen.
Preise / Zahlungsbedingungen
Sämtliche Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.
Die Auftragssumme ist je nach Vertragsumfang und Art der Arbeiten und Medien entweder per Vorkasse, per Einmalzahlung, quartalsweise oder in mehreren Teilzahlungen fällig. Bei Erstbestellung von Drucksachen durch Neukunden erheben wir grundsätzlich Vorkasse des gesamten Rechnungsbetrages. Bei Folgebestellungen gilt: 50% des Rechnungsbetrages sofort nach Auftragserteilung und 50% sofort nach Auslieferung.
Die Rechnungsbeträge sind sofort nach Stellung der Rechnung ohne Abzug zu zahlen.
Gerät der Auftraggeber länger als 7 Tage in Zahlungsverzug, so entfallen sämtliche gewährten Nachlässe. Die Ausführung des Auftrags kann bis zur Bezahlung zurückgestellt, bzw. von einer Vorschusszahlung abhängig gemacht werden. Bei Zahlungsverzug ist die Werbeagentur Uhl bzw. Mediaagentur Uhl berechtigt, vom Verzugszeitpunkt an Zinsen in Höhe von 8% über dem jeweils aktuellen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen.
Weitere Ansprüche wie Schadenersatz statt Leistung bleiben vorbehalten.
Lieferbedingungen
Die Lieferzeiten gelten laut schriftlicher Vereinbarung in der Auftragsbestätigung und sind nur verbindlich, wenn der Auftraggeber etwaige Mitwirkungspflichten (z.B. Beschaffung und Bereitstellung von Text- oder Bildmaterial, Freigaben) ordnungsgemäß und ohne Verzögerung erfüllt hat.
Die Lieferung der Ware erfolgt grundsätzlich unfrei, sofern dies nicht in der Auftragsbestätigung anders vermerkt wurde. Der Auftraggeber hat die Annahme der Ware zum vereinbarten Liefertermin durch eine annahmeberechtigte Person sicherzustellen.
Bis zu 10%ige technisch bedingter Mehr- oder Minderlieferungen gelten als genehmigt, wenn dies zuvor nicht vertraglich ausgeschlossen wurde.
Beanstandungen
Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckfreigabe auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst im anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das Gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers.
Aufgrund fester Kooperationen mit angeschlossenen Druckereien und der Möglichkeit vor Ort die Druckprozesse zu überwachen und ggf. einzugreifen empfiehlt die Werbeagentur Uhl bzw. Mediaagentur Uhl ausdrücklich, sie mit dem Druck zu beauftragen. Für Drucksachen, die nicht über die Mediaagentur Uhl bei deren Kooperationspartnern gedruckt werden, übernimmt die Mediaagentur Uhl generell keinerlei Haftung.
Reklamationen sind schriftlich innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Ware anzuzeigen und berechtigen nicht zur Zurückhaltung fälliger Zahlungen. Unterlässt der Auftraggeber die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der zum Zeitpunkt der Prüfung nicht erkennbar war.
Mängel eines Teils der Lieferung berechtigen nicht zur Beanstandung der Gesamtlieferung.
Abweichungen von Qualität, Farben und Maßen sind kein Grund zu Beanstandungen, sofern sie handelsüblich oder technisch nicht vermeidbar sind.
Eigentumsvorbehalt
Alle Liefergegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum der Werbeagentur Uhl bzw. Mediaagentur Uhl. Dies gilt auch für Entwürfe, Scribbles und Ausarbeitungen.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Werbeagentur Uhl bzw. Mediaagentur Uhl zur Rücknahme berechtigt und der Auftraggeber zur restlosen Herausgabe verpflichtet.
Urheberrecht / Nutzungsrecht
Urheberrechte sind nach dem Urheberrechtsgesetz weder übertragbar noch veräußerbar. Werkzeichnungen und Entwürfe dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der Werbeagentur Uhl bzw. Mediaagentur Uhl weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig.
Die Werbeagentur Uhl bzw. Mediaagentur Uhl überträgt für die im Vertrag angegebenen Positionen und Auflagen alle erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte auf den Auftraggeber, wobei sich der räumliche, zeitliche und inhaltliche Umfang der Nutzungsrechte sowie die eingeräumte Nutzungsart je nach Vertragszweck bestimmt bzw. im Angebot genau beschrieben ist. Erweiterungen der urheberrechtlichen Nutzungsrechte, z.B. für eine über den Vertragszweck hinausgehende Verwendung von uns produzierter Werke müssen mit der Werbeagentur Uhl bzw. Mediaagentur Uhl gesondert vereinbart und schriftlich dokumentiert werden.
Haftung
Die Werbeagentur Uhl bzw. Mediaagentur Uhl haftet nicht für die warenzeichenrechtliche oder urheber- bzw. geschmacksmusterrechtliche Schutzfähigkeit der Werbegestaltung.
Bei Gestaltungsvorgaben seitens des Auftraggebers oder durch vom Auftraggeber eingebrachte Unterlagen, Daten und Materialien haftet dieser allein, wenn durch deren Verwendung Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt werden. Der Auftraggeber stellt die Werbeagentur Uhl bzw. Mediaagentur Uhl von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung frei.
Teilunwirksamkeit
Sollte eine dieser Bestimmungen nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt. Außerdem verpflichten sich die Parteien die nichtige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen
Sinn der unwirksamen am nächsten kommt, zu ersetzen (Salvatorische Klausel).
Im Übrigen gelten die allgemeinen gesetzlichen Grundlagen des HGB und BGB.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist der Firmensitz der Werbeagentur Uhl bzw. Mediaagentur Uhl, 24222 Schwentinental, Dorfstraße 207. Für etwaige gerichtliche Auseinandersetzungen wird Kiel als Gerichtsstand festgelegt.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht, auch wenn der Auftraggeber seinen Firmensitz im Ausland hat.
Schwentinental, 10.10.2017